Erweiterung der Kassensicherungs-Verordnung: EU-Taxameter

12. November 2023

Erweiterung der Kassensicherungs-Verordnung: EU-Taxameter

12. November 2023

Die rasante Digitalisierung und der steigende Bedarf an sicheren Transaktionsdaten haben zu einer Verschärfung der Vorschriften geführt, die Unternehmer und Betreiber elektronischer Systeme beachten müssen. Eine dieser Änderungen betrifft direkt die Betreiber von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern.

Erweiterung des Anwendungsbereichs

Laut der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung vom 30. Juli 2021 sind nun auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler in den Anwendungsbereich des § 1 Kassensicherungsverordnung aufgenommen. Dies bedeutet, dass diese elektronischen Aufzeichnungssysteme und die damit verbundenen digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden müssen.

 

Steuerliche Behandlung der Kosten

Die Implementierung dieser TSE und der dazugehörigen digitalen Schnittstellen bringt natürlich Kosten mit sich. Wie werden diese steuerlich behandelt?

TSE: Die Abschreibungsregelungen für die TSE bleiben unverändert und entsprechen den Bestimmungen des BMF-Schreibens vom 21. August 2020.

Einheitliche digitale Schnittstelle: Hierbei handelt es sich um die Verbindung zwischen der TSE und dem elektronischen Aufzeichnungssystem sowie der Schnittstelle zur Finanzverwaltung. Die Kosten für die Implementierung dieser Schnittstelle gelten steuerlich als Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsgutes „TSE“.

Vereinfachungsregelung: Eine gute Nachricht für Betreiber: Die Kosten für die Nachrüstung bestehender EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler mit einer TSE und die Kosten für die Implementierung der digitalen Schnittstelle können sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Für alle, die sich weitergehend informieren möchten, wird dieses Schreiben im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es ist auch auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen verfügbar und kann dort heruntergeladen werden.

 

Fazit

Die Erweiterung der Kassensicherungsverordnung zeigt, wie wichtig die Sicherheit und Integrität digitaler Transaktionen geworden ist. Betreiber von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sollten sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen und sich über die steuerlichen Auswirkungen im Klaren sind.