Fiskalisierungslösungen für Kassensysteme: Ein tiefer Einblick

25. Oktober 2023

Das digitale Zeitalter hat den Handel revolutioniert und bietet neue Möglichkeiten für Geschäftstransaktionen. Doch mit diesen Möglichkeiten kommen auch neue Herausforderungen und Vorschriften, um sicherzustellen, dass elektronische Transaktionen transparent, sicher und manipulationsresistent sind.

In Deutschland hat der Gesetzgeber verschiedene Rahmenbedingungen und technische Vorgaben geschaffen, um diese Integrität zu gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die Fiskalisierungslösungen für Kassensysteme in Deutschland und ihre Bedeutung für Händler und Verbraucher.

 

Rechtliche Grundlagen

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen legt zusammen mit der Abgabenordnung (AO) und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) die Rahmenbedingungen für elektronische Kassensysteme fest. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) trägt die Verantwortung für die technischen Vorgaben, insbesondere für die Entwicklung und Zertifizierung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) liefert weitere Details zur Nutzung der TSE und beschreibt die Datenschnittstelle zur Finanzverwaltung.

 

GoBD und ihre Bedeutung

Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) sind ein zentrales Element der deutschen Fiskalisierungspolitik. Als Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums legen sie klar dar, dass Händler ihre Buchführung transparent und nachvollziehbar gestalten müssen. Dies bedeutet, dass der ursprüngliche Inhalt einer Buchung immer erkennbar sein muss. Die GoBD bietet verschiedene Lösungen, um diese Integrität sicherzustellen, gibt jedoch keine spezifische Methode vor. Hier kommt die KassenSichV ins Spiel, die konkrete technische Maßnahmen zur Manipulationssicherheit vorgibt.

 

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Seit dem 1. Januar 2020 ist die TSE für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland verpflichtend. Sie sorgt dafür, dass alle Transaktionen sicher und transparent erfasst werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Geräte, die lediglich Warenkörbe zusammenstellen und keine Kassenfunktion haben, benötigen keine TSE. Bei Online-Bestellungen hängt die Notwendigkeit einer TSE von der Art der Bezahlung ab. Wird online bezahlt und im Laden abgeholt, ist keine TSE erforderlich; bei Bezahlung im Geschäft jedoch schon.