Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie ab 2024
Das Jahr 2024 bringt für die Gastronomie in Deutschland eine wichtige steuerliche Veränderung mit sich. Der Finanzausschuss hat entschieden, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für die Gastronomie nicht über das Jahr 2023 hinaus fortgeführt wird.
Der Vorschlag für die Beibehaltung dieses Steuersatzes wurde von der CDU/CSU-Fraktion eingebracht, fand jedoch nicht die nötige Zustimmung im Ausschuss.
Hintergrund der Entscheidung
Die Ablehnung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes wurde insbesondere mit den Auswirkungen auf den Bundehaushalt und der derzeitigen angespannten Haushaltssituation begründet. Die SPD wies darauf hin, dass dieser ermäßigte Satz im Subventionsbericht der Bundesregierung als drittgrößte Subvention aufgeführt ist. Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Fortführung sollte demnach erst im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen werden.
Trotz der Ablehnung zeigte die CDU/CSU-Fraktion Optimismus, da sie in den Äußerungen eine "gewisse Offenheit" für ihre Anliegen sah. Die Union erinnerte auch an die Unterstützung, die sowohl von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als auch von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) während der Corona-Pandemie ausgesprochen wurde. Die befristete Steuersenkung wurde während der Pandemie als Maßnahme zur Unterstützung der Gastronomie eingeführt. Zusätzlich kritisierte die CDU/CSU den Stillstand in der aktuellen Steuerpolitik.
Weitere Standpunkte im Finanzausschuss
Bündnis90/Die Grünen argumentierten gegen den Antrag der Union mit der Begründung, dass die Fortführung des ermäßigten Steuersatzes den Bundeshaushalt mit zusätzlichen 3,3 Milliarden Euro belasten würde. Ein weiterer Kritikpunkt war der scheinbare Widerspruch zwischen den hohen Ausgabenwünschen der CDU/CSU und ihrer Unterstützung für die Schuldenbremse. Die Grünen wiesen auch darauf hin, dass sich die wirtschaftliche Situation in der Gastronomie laut einer Umfrage des Branchenverbandes Degoha verbessert hat.
Die FDP plädierte für eine generelle Reform des Umsatzsteuerrechts, um eine größere Einheitlichkeit zu erreichen. Die AfD kritisierte ebenfalls das derzeitige uneinheitliche Umsatzsteuersystem und hob das Beispiel der unterschiedlichen Besteuerung von Mahlzeiten hervor, je nachdem ob sie in Porzellangeschirr oder Einwegmaterial serviert werden.
Die Linke äußerte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Preiserhöhung durch Unternehmen, wenn der Mehrwertsteuersatz wieder erhöht wird. Die Fraktion betonte, dass Direkthilfen für die Gastronomie von Anfang an sinnvoller gewesen wären als Steuererleichterungen.